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Neue Vertragsparteien des ATA-Abkommens

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Die Vereinigten Arabischen Emirate sind zum 1. April 2011 dem ATA-Abkommen beigetreten. Ab dem 18. April 2011 kann das Carnet ATA-Verfahren dann auch zur vorübergehenden Ein-/Ausfuhr von/nach Bosnien und Herzegowina genutzt werden.

Muster eines Carnet ATA

Anwendung: Im internationalen Handel wird das Carnet ATA zur vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern genutzt. Dies können z.B. sein Güter für Messen und Ausstellungen, Berufsausrüstung und Warenmuster.

Das Carnet ATA wird innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht benötigt. In Deutschland wird es nur von den lokalen IHKs ausgestellt.

Vertragsparteien: Zurzeit gehören neben den EG-Mitgliedsstaaten[1] zu den ATA-Vertragsparteien: Algerien, Andorra Australien, Bosnien und Herzegowina (ab dem 18.04.2011), Chile, China (Volksrepublik), Elfenbeinküste, Gibraltar, Hongkong, Indien, Iran, Island, Israel, Japan Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Libanon, Macao, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Moldau (Rep.), Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Weißrussland.

Weitere Information

___________

  1. Alle Mitgliedstaaten der EU sind als eigenständige Vertragsparteien im Abkommen aufgeführt. Aufgrund der Bildung einer Zollunion werden sie allerdings als ein einziges Gebiet angesehen. []

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